MJ - DANCING

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MJ-Dancing ist ein Angebot der Tanzschule Club de los Salseros Con Chispa

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. November 2009

§ 1  Allgemeines und Geltung unserer AGB

1Ein Vertrag kommt ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 2Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. 3Dasselbe gilt für Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die über den Regelungsgehalt unserer Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 2  Anmeldung und Zahlung

(1)   1Die Anmeldung ist verbindlich. 2Sie verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.

(2)   1Die Kursgebühr ist vor der ersten Unterrichtseinheit des Kurses in bar zu begleichen. 2Ausnahmsweise kann die Kursgebühr im Einzelfall nach Absprache durch Überweisung auf unser Konto bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn beglichen werden. 3Eine Zahlung mit EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

(3)   Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.

§ 3  Ermäßigungen

(1)   1Für einzelne Kurse werden unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Rabatte gewährt. 2An ausgewählten Veranstaltungen kann jeweils einmal kostenlos probeweise teilgenommen werden. 3Die Rabatte und Möglichkeiten zur kostenlosen probeweisen Teilnahme sind in den jeweiligen Kurs- und Preislisten beziehungsweise in den Kursausschreibungen aufgeführt. 4Sie sind dort teilweise an konkrete Bedingungen gebunden.

(2)   1Clubmitglieder erhalten besondere Vergünstigungen. 2Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen mit den Clubmitgliedern.

(3)   1Zu unrecht in Anspruch genommene Ermäßigungen werden nicht berücksichtigt. 2Die Anmeldung bleibt jedoch wirksam. 3Es wird die reguläre Kursgebühr fällig. 4Zu unrecht in Anspruch genommene kostenlose Probestunden sind regulär zu vergüten.

(3)   1Bei verspäteter Zahlung entfallen alle Ermäßigungen. 2Die Ermäßigungen, die sich für Clubmitglieder bereits aus der Clubmitgliedschaft ergeben, bleiben unberührt.

§ 4  Abmeldung und Gutschrift

(1)   1Eine Abmeldung ist bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn möglich. 2Pro Kurs und Person entsteht eine Abmeldegebühr in Höhe von 25,00 €.

(2)   1Ab dem 9. Tag vor Kursbeginn ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. 2Der Kurs wird dann jedoch bis zu 12 Monate gutgeschrieben. 3Nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Ende des gebuchten Kurses verfällt die Gutschrift.

(3)   1Versäumte Unterrichtseinheiten, die der Teilnehmer mindestens 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit absagt, können innerhalb von 12 Monaten in einem späteren Kurs derselben Kursstufe nachgeholt werden. 2Vom Teilnehmer kurzfristiger abgesagte Unterrichtseinheiten können nur dann nachgeholt werden, wenn zwingende Gründe für das Nichterscheinen des Teilnehmers vorliegen. 3Im Übrigen verfallen versäumte Unterrichtseinheiten.

(4)   1Ausnahmsweise besteht im Einzelfall nach Absprache die Möglichkeit, für den Kurs eine geeignete Ersatzperson zu stellen. 2Die Eignung setzt insbesondere voraus, dass die Ersatzperson die Voraussetzungen für die jeweilige Kursstufe erfüllt. 3Daneben darf die Ersatzperson zu dem jeweiligen Kurs noch nicht angemeldet sein und ihn noch nicht absolviert haben. 4Eine Ablehnung der Ersatzperson aus anderen Gründen bleibt vorbehalten.

§ 5  Sonstige Regeln und Hausordnung

(1)   1Jeder Teilnehmer hat im Interesse der übrigen Kursteilnehmer eine dem Wesen und dem erforderlichen Körperkontakt einer Tanzausbildung angemessene Körperhygiene zu gewährleisten. 2Bei einem Verstoß wird eine Abmahnung ausgesprochen. 3Bei erneutem Verstoß nach Abmahnung kann der Teilnehmer von der Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden. 4Im Falle eines unzumutbaren Verstoßes ist ein Ausschluss von der jeweiligen Unterrichtseinheit auch ohne Abmahnung möglich. 5Die Vergütungspflicht bleibt von einem Ausschluss der Teilnahme unberührt. 6Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

(3)   1Das Betreten der Tanzsäle in Straßenschuhen ist nicht gestattet. 2Zugelassen sind ausschließlich Schuhe mit abriebfesten Sohlen.

(4)   1In der gesamten Tanzschule ist das Rauchen verboten. 2Dasselbe gilt für das gesamte Treppenhaus und den Eingangsbereich.

(5)   1Im Übrigen gilt unsere Hausordnung. 2Die Hausordnung hängt in der Tanzschule aus. 3Sie kann auch im Internet auf unserer Website eingesehen werden.

§ 6  Haftung und Haftungsausschluss

(1)   Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Regeln.

(2)   1Wir haften auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 2Bei einer fahrlässigen Verletzung der genannten Pflichten haften wir jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

(3)   Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(4)   Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 7  Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

(1)   1Im Rahmen von Clubfesten, Schülerauftritten und Unterricht werden u.U. Bild- und Tonaufnahmen auch von Tanzschülern angefertigt und evtl. veröffentlicht. 2Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden streng vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke (z.B. Telefon-Liste) verwendet.

(2)   Sollten Sie mit Bild- und Tonaufnahmen oder der Verwendung Ihrer Daten für interne Zwecke (z.B. Telefon-Liste) nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.

§ 8  Nebenabreden, Schriftform, Salvatorische Klausel

(1)   1Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 2Dies gilt insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2)   1Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 2Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue und wirksame zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

§ 9  Rechtswahl und Gerichtsstand

1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2Gerichtsstand ist München, Bayern, Bundesrepublik Deutschland.